Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) der telequest & Internet Solutions GmbH

 

1      Allgemeines – Vertragsumfang

1.1    Die hier gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen und Leistungen, die die telequest & Internet Solutions GmbH (nachfolgend „telequest“ genannt) mit ihren Kunden trifft. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge, auch wenn nicht speziell darauf Bezug genommen wurde. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die telequest nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2    Diese AGB enthalten die gesamte Basisvereinbarung zwischen den Vertragsparteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

1.3    Das Geschäftsfeld der telequest umfasst die nationale und internationale Vermittlung von diversen (Service)Rufnummern, Voting- und Drop Charge Nummern sowie das Consulting und die Erbringung technischer Unterstützungsleistungen in den Bereichen Telekommunikation, insbesondere IVR-Systeme und Audiotexanwendungen.

1.4    Die telequest erbringt ihre Leistungen gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen. Alle Vereinbarungen im Vertrag, in der Auftragsbestätigung des Angebots oder im Bestellformular des Kunden (telequest Servicerufnummern-Bestellung) basieren auf Grundlage dieser AGB. Zur Vereinbarung mit dem Kunden gehören ebenso die Verhaltenskodices der entsprechenden Länder in der jeweils gültigen Fassung und allfällige Anhänge und Zusatzverträge.

1.5    Die Vertragsteile kennen die komplexe Materie der Telekommunikation und sind sich der möglichen Probleme, die bei der Übertragung und Datenverarbeitung auftauchen können, bewusst. Dies ist auch bei möglichen Leistungsstörungen und Schäden zu beachten.

1.6    Die telequest kann für ihre Serviceleistungen eigene Technik sowie Übertragungswege und technische Einrichtungen Dritter nutzen. Dies ist dem Kunden bekannt. Die telequest ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegenden technischen Einrichtungen zu ändern und sich anderer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistung für den Kunden dadurch nicht erheblich verschlechtert und diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß entstehen.

1.7    Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit.

1.8    Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

1.9    Mit dem unterzeichneten Vertrag, der Auftragsbestätigung oder dem Bestellformular akzeptiert der Kunde diese AGB und erklärt sich mit dem Inhalt einverstanden.


2      Vertragsabschluss

2.1    Für einen gültigen Vertrag muss die telequest über folgende Daten des Kunden informiert sein: korrekter Name der Firma laut Firmenbuch, Firmenbuchnummer, Rechtsform, Geschäftsadresse, Rechnungsanschrift, Steuernummer, UID- bzw. VAT-Nummer, Bankverbindung (Name der Bank, IBAN, SWIFT);
2.2    Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eines der folgenden Schriftstücke ausgefüllt und unterzeichnet der telequest zukommen lässt: ·         Vertrag ·         Auftragsbestätigung ·         Bestellformular Zusätzlich bedarf es der Annahme durch die telequest, der es freisteht, diese Aufträge schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die telequest den Dienst freigeschaltet hat. Die telequest hat das Recht, ohne Angabe von Gründen einen Auftrag abzulehnen.

 

3      Dauer

Das Vertragsverhältnis wird für drei Monate geschlossen. Wird der Vertrag innerhalb dieser Zeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende nicht gekündigt, wird er auf unbestimmte Zeit verlängert.
 

4      Portierung

Nutzt der Kunde vor Vertragsabschluss mit der telequest (Service)Rufnummern eines anderen Anbieters oder Netzbetreibers, können diese Nummern zur telequest portiert werden. Grundvoraussetzung ist die technische und praktische Möglichkeit dieses Vorgangs.
4.1    Portierung durch den Kunden Der Kunde erteilt seinem bisherigen Anbieter oder Netzbetreiber den entsprechenden Portierungsauftrag.
4.2    Portierung durch die telequest Auf Wunsch des Kunden kann die telequest die Portierung im Namen des Kunden vornehmen. Hierzu muss der Kunde der telequest eine entsprechende Vollmacht erteilen.


5      Leistungseinschränkungen durch die telequest

Bei unerlässlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu zeitlich begrenzten Einschränkungen des Leistungsumfangs kommen. Die telequest wird ihre Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig über Art um Umfang der Einschränkung informieren. Die Rechte und Pflichten des Kunden bleiben davon unberührt. In den folgenden Fällen steht es der telequest frei, die angeführten Maßnahmen zu ergreifen:
5.1    Aussetzen und Sperren von (Service)Rufnummern
a)     wenn vom Kunden regulatorische Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden;
b)     wenn der Kunde trotz Aufforderung einen Störfaktor, der in seiner Sphäre liegt, nicht eliminiert;
c)      bei einer fristlosen Kündigung des Vertrages durch die telequest;
d)     wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der telequest bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen oder der öffentlichen Sicher­heit droht;
e)     wenn die telequest oder ihre Erfüllungsgehilfen notwendige Arbeiten an den technischen Vorrichtungen vornehmen, die ohne eine Unterbrechung des Services nicht möglich sind;
f)      wenn die telequest aufgrund eines behördlichen oder gerichtlichen Auftrages verpflichtet ist oder aufgefordert wird, die Bereitstellung der (Service)Rufnummern einzustellen;
g)     wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät;
h)     wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. dieses mangels Vermögens abgewiesen wird;
5.2    Entzug von (Service)Rufnummern Wird die zugewiesene Rufnummer vom Kunden nicht innerhalb von drei Monaten nach der Freischaltung genutzt, ist die telequest berechtigt, diese dem Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu entziehen.


6      Rechte und Pflichten der telequest

6.1    (Service)Rufnummern-Routing (Geographische Terminierungs­nummer) Auf den (Service)Rufnummern des Kunden eingehende Anrufe werden von der telequest im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten auf vom Kunden schriftlich anzugebende (Service)Rufnummern geroutet. Die Preise für die Aufschaltung und den Betrieb des Services ergeben sich aus dem Vertrag (bzw. Auftrags- oder Bestellformular).
6.2    Vergabe der (Service)Rufnummern Die Rufnummernvergabe erfolgt durch die telequest, die dazu verpflichtet ist, die jeweils zuständigen nationalen oder internationalen gesetzlichen sowie behördlichen Vorgaben einzuhalten.
6.3    Neue (Service)Rufnummern – Routingänderungen Auf Kundenwunsch können während der Laufzeit zusätzliche (Service)Rufnummern aktiviert sowie Routingänderungen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist die technische und praktische Möglichkeit für die telequest bzw. für die von ihr beauftragten Netzbetreiber oder Anbieter. Routingänderungen können schriftlich angefordert werden, neue (Service)‌Rufnummern müssen mit einem Bestellformular der telequest beantragt werden.
6.4    Missbrauch der (Service)Rufnummern Die telequest überprüft jeden Missbrauch im Zusammenhang mit den von ihr überlassenen (Service)Rufnummern. Gründe dafür können unter anderem sein: ·         ein deutlich feststellbarer Anstieg bei der Anzahl und Dauer der generierten Anrufe ·         lang andauernde einzelne Anrufe ·         wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde oder seine Mitarbeiter mit dem Anrufer in Verbindung stehen könnten.
6.5    Reklamation eines Endkunden Endkundeneinsprüche werden grundsätzlich unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen an den Kunden weitergeleitet. Auf Wunsch des Kunden und bei Notwendigkeit kann die telequest die Bearbeitung übernehmen und verrechnet für den Arbeitsaufwand pro Stunde einen Betrag von € 100,--, wenn nicht mit dem Kunden eine andere Lösung vereinbart wurde.


7      Rechte und Pflichten des Kunden

7.1    Der Kunde verpflichtet sich, für seine Dienste, die mit dem Angebot der telequest in Verbindung stehen, die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen sowie die länderspezifischen Verhaltenskodices ausnahmslos einzuhalten.
7.2    Die notwendigen Informationen über die Bestimmungen in den einzelnen Ländern hat der Kunde grundsätzlich selbst einzuholen.
7.3    Die telequest ermöglicht nur den Zugang über (Service)‌Rufnummern zu den Diensten des Kunden und ist nicht verantwortlich für den Inhalt dieser Dienste. Diesen Eindruck hat der Kunde auch bei seinen Kunden zu vermitteln.
7.4    Beschreibung des angebotenen Dienstes Der angebotene Dienst ist  im Bestellformular detailliert zu beschreiben. Jede Änderung oder Ergänzung muss der telequest schriftlich bekannt gegeben werden. Diese Mitteilung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde kann auch schriftlich dazu aufgefordert werden, Unterlagen über Dienste, die über (Service)Rufnummern der telequest erfolgen, vorzulegen.
7.5    Die Dienstleistungen der telequest werden vom Kunden nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes genutzt und er unterlässt jede missbräuchliche Verwendung.
7.6    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das ihm überlassene Angebot der telequest nicht missbräuchlich von Dritten genutzt wird.
7.7    Bei der Bestellung hat der Kunde den zu erwartenden Traffic (Peak- und Off-Peak-Zeiten) anzugeben. Sind während der Laufzeit besondere Peak-Zeiten zu erwarten, muss der Kunde die telequest rechtzeitig davon informieren, andernfalls kann es zur Nichtzustellung einzelner Anrufe kommen.
7.8    Geheimhaltungspflicht Der Kunde verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur strengsten Geheimhaltung aller Informationen, die mit dieser Geschäftsbeziehung in Zusammenhang stehen. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
7.8.1 Die telequest kann dem Kunden einen Online-Account zur Verfügung stellen. Der dazugehörige Zugangscode ist vom Kunden vor unbefugten Personen geheim zu halten. Dies gilt auch für Testnummern sowie für die geographischen Terminierungsnummern der ihm zugewiesenen (Service)‌Rufnummern.
7.8.2 Besteht Grund zur Annahme, dass Dritte Kenntnis von den oben genannten Nummern haben, ist der Kunde verpflichtet, sofort diese Nummern zu ändern und die  telequest davon zu informieren.
7.9    Informationspflicht
7.9.1 Störungsmeldung Der Kunde hat die telequest unverzüglich über Störungen im Bereich der (Service)Rufnummern zu informieren (Störungsmeldung).
7.9.2 Datenänderung Jede Änderung der Telefonnummer, des Namens, der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift oder der Bankverbindung ist der telequest unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
7.9.3 Verfahren vor Gericht und Behörden Droht dem Kunden ein Verfahren vor einem Gericht oder einer Behörde, das im Zusammenhang mit den von der telequest zur Verfügung gestellten Dienstleistungen steht bzw. das auch Folgen für die telequest haben kann, ist dies der telequest umgehend schriftlich mitzuteilen. Dies gilt vor allem auch für die Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens.
7.9.4 Aufdeckung von Missbräuchen Führt die telequest eine Untersuchung mit einem möglichen Missbrauch der von ihr zur Verfügung gestellten (Service)‌Rufnummern oder Angebote durch, ist der Kunde zur aktiven Unterstützung verpflichtet, unter anderem durch Herausgabe von Unterlagen und Informationen.
7.9.5 Zugangsberechtigung Der Kunde gewährt der telequest bzw. ihren Erfüllungsgehilfen nach Absprache zu angemessenen Zeiten Zugang zu seinen Betriebsräumlichkeiten, falls zur Leistungserbringung die Installation oder Reparatur bestimmter technischer Vorrichtungen erforderlich ist.


8      Gewährleistung

8.1    Die telequest übernimmt für ihren Servicebereich die volle gesetzliche Gewährleistung.
8.2    Die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste, die von Dritten bereitgestellt werden, steht nicht im Servicebereich der telequest.
8.3    Die Erreichbarkeit der Rufnummern aus allen Netzen (Mobil- und Festnetz bzw. andere Netze) eines bestimmten Landes ist vom Kunden selbst zu prüfen und nicht Teil des Gewährleistungsbereichs der telequest.


9      Haftung

9.1    Haftung der telequest
9.1.1 Die telequest haftet grundsätzlich nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
9.1.2 Die Haftung für Schäden wird bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung übernommen, höchstens jedoch mit einem Betrag von € 35.000,--. Sind mehrere Personen geschädigt, ist der Höchstbetrag anteilsmäßig aufzuteilen.
9.1.3 Keine Haftung kann übernommen werden
a)     für indirekte Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzliche Bestimmungen es zulassen;
b)     für Schäden, die der Kunde hätte verhindern können;
c)      in Fällen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse;
d)     bei betrieblich notwendigen Änderungen oder Unterbrechungen (wenn technisch und praktisch möglich wird die telequest ihre Kunden rechtzeitig von der Unterbrechung informieren);
e)     für Reklamationen und Einsprüche von Endkunden, die den Inhalt eines Dienstes betreffen – der Kunde hat die telequest in solchen Fällen vollkommen schad- und klaglos zu halten;
f)     für Leistungsausfälle der telequest , die aufgrund eines Fehlers auf den Übertragungswegen oder technischen Einrichtungen eines Dritten entstanden sind;
9.1.4 Für Schäden aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit oder Qualität der technischen Einrichtungen und der Übertragungswege kann die telequest mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden abtreten.
9.1.5 Die genannten Haftungsausschlüsse und Einschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter und Vertreter der telequest.
9.2    Haftung des Kunden
9.2.1 Werden Anrufe an einen anderen als im Vertrag vereinbarten Anschluss weitergeleitet, ohne dass der jeweilige Inhaber damit einverstanden ist, haftet der Kunde für alle Schäden, die dadurch der telequest entstehen.
9.2.2 Der Kunde haftet für alle Kosten, Aufwendungen und Schäden, die als Folge eines nicht autorisierten Zugangs zu seinen über die (Service)Rufnummern der telequest abgewickelten Diensten entstehen oder die aus einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verwendung von (Service)Rufnummern der telequest resultieren.
9.2.3 Verletzt der Kunde eine Bestimmung dieser AGB, haftet er der telequest für alle Schäden, die ihr dadurch entstehen.


10    Entgelte und Zahlungsbedingungen

10.1  Die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte und die Abrechnungsmodalitäten ergeben sich grundsätzlich aus den entsprechenden Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag bzw. aus dem Angebot.
10.2  Die telequest behält sich vor, die Preise und Entgelte entsprechend der Marktlage anzupassen.
10.3  Die Auszahlung der Entgelte an die Kunden erfolgt in jenem Ausmaß, in dem die telequest vom Netzbetreiber oder Dritten diese Entgelte erhält. Für die Einbringlichkeit und Auszahlung der Gelder kann die telequest keine Haftung übernehmen – das Ausfallsrisiko trägt der Kunde.
10.4  Die telequest behält sich vor, Zahlungsausfälle, verursacht durch Beschwerden und Endkundenbeschwerden, in voller Höhe an den Kunden weiter zu geben. Ist eine Aufrechnung auf bestehende Gutschriften nicht möglich, hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen ab Zahlungsaufforderung den offenen Betrag auf das von der telequest genannte Konto zu über­weisen. Bei Bedarf stellt die telequest die hierzu notwendigen Unterlagen unter Beachtung der Datenschutzgesetze dem Kunden zur Verfügung.
10.5  Machen Netzbetreiber oder Anbieter der telequest gegenüber Rückforderungen geltend, behält sich die telequest das Recht vor, diese dem Kunden weiterzugeben. Nach Ermittlung des Rückzahlungsbetrages informiert die telequest den Kunden über den zu zahlenden Betrag und über die Form der Begleichung. Ist eine Aufrechnung auf bestehende Gutschriften nicht möglich, hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen ab Zahlungsaufforderung den offenen Betrag auf das von der telequest genannte Konto zu überweisen.
10.6  Die telequest ist berechtigt, alle fälligen Beträge auf die Gutschriften aufzurechnen, die der Kunde der telequest aus der gegenständlichen Vereinbarung zur Zahlung schuldet.
10.7  Die Entgelte in der Abrechnung ergeben sich aus den von den Netzbetreibern oder Anbietern der telequest übermittelten Daten (Minuten, Anrufe) und den vereinbarten Preisen. Die Abrechnung erfolgt in der jeweiligen Landeswährung unter Bekanntgabe des verwendeten Wechselkurses. Fremdwährungsüberweisungen werden entsprechend den Währungsschwankungen weitergereicht.
10.8  Die Abrechnung wird von der telequest monatlich erstellt.
10.9  Die Überweisung der Gutschriften erfolgt entsprechend dem Angebot.
10.10 Forderungen an den Kunden sind mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug prompt fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet. Entstehen durch den Zahlungsverzug weitere Kosten und Spesen, werden diese dem Kunden verrechnet. Die telequest behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Kunden ausdrücklich vor.
10.11 Bei Uneinigkeit zwischen der telequest und dem Kunden bezüglich der Abrechnung können die Unterlagen der telequest von einem neutralen, durch seine berufliche Schweigepflicht gebundenen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater objektiv geprüft werden. Bei Bedarf kann die Wirtschaftskammer Steiermark in Graz gebeten werden, eine Auswahl des Prüfers vorzunehmen. Der Prüfer darf nur mitteilen, ob die Berechnungen entsprechend den Vereinbarungen erfolgt sind. Seine Feststellungen sind bindend. Für die Kosten hat der unterlegene Teil aufzukommen. In diesem Fall wird die Fälligkeit des beanstandeten Betrages bis zur Entscheidung aufgeschoben.
10.12 Die telequest kann für anfallende Zahlungsbeträge vom Kunden angemessene Vorauszahlungen, eine Einzugsermächtigung für ein Konto des Kunden oder die Vorlage einer Bürgschaft eines Kreditinstitutes mit Sitz in Österreich oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verlangen.
10.13 Steuern, Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit den Auszahlungen der telequest an den Kunden, hat dieser selbst nach den geltenden Gesetzen seines Landes zu regeln.


11    Störungen

11.1  Störungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfe, behördlicher Maßnahmen sowie notwendiger technischer Änderungen an den Anlagen der Netzbetreiber und Erfüllungsgehilfen, deren sich die telequest bedient, ergeben. Für die Dauer solcher Maßnahmen ist die telequest von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Rechte und Pflichten des Kunden bleiben davon unberührt.
11.2  Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder hat er es versäumt, eine Störungsmeldung weiterzuleiten, so hat er die daraus resultierenden Kosten zu tragen.


12    Statistische Aufzeichnungen

12.1  Die telequest stellt ihren Kunden auf Anfrage statistische Aufzeichnungen zur Verfügung, aus der die Zahl der Anrufe und generierten Minuten auf den einzelnen (Service)‌Rufnummern des Kunden hervorgehen.
12.2  Alternativ dazu steht es der telequest frei, diese Informationen dem Kunden online zur Verfügung zu stellen.
12.3  Verbindlich für den Kunden sind ausschließlich die monatlich übermittelten schriftlichen Abrechnungen. Basis für diese Abrechnungen sind die Originalabrechnungen des jeweiligen Netzbetreibers oder Anbieters.


13    Dialer Programme

Verwendet der Kunde für die Abrechnung seiner Dienstleistung Dialer (PC-Dialer) oder ähnliche Programme, so hat er sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen des jeweiligen Landes selbst zu informieren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. Verletzt der Kunde diese Vorschriften, so hat er dafür einzustehen und die telequest schad- und klaglos zu halten.


14    Geographische Terminierungsnummer

Bei der geographischen Terminierungsnummer darf es sich nicht um eine entgeltpflichtige (Service)Rufnummer handeln.


15    Beendigung

Verträge werden grundsätzlich für drei Monate geschlossen. Wird der Vertrag innerhalb dieser Zeit mit einer Frist von einem Monat nicht gekündigt, wird er auf unbestimmte Zeit verlängert.
15.1  Kündigung Eine Kündigung zum Quartalsende ist unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist als solche zu deklarieren.
15.2  Außerordentliche Kündigung Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich möglich. Wichtige Gründe können sein:
a)     wenn nach Vertragsabschluss Umstände außerhalb der Sphäre der telequest eintreten, die es der telequest unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen, besonders dann, wenn der Netzbetreiber oder Anbieter seine Dienstleistungen einstellt;
b)     bei missbräuchlicher Verwendung der (Service)‌Ruf­nummern durch den Kunden;
c)     wenn der Kunde wesentliche Pflichten verletzt;
d)     wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder wenn berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit auftreten;
e)     wenn Umstände offenkundig werden, die einen Strafrechtstatbestand durch den Kunden, seiner Gehilfen oder seiner Kunden annehmen lassen;
f)      bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, bei Abweisung eines solchen mangels Vermögens oder bei Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens;
g)     bei Verstoß gegen gesetzliche oder regulatorische Vorschriften;
h)     wenn der Kunde bewusst falsche Angaben über seine Person, Firma, Kreditwürdigkeit, Adresse oder Bankverbindung gemacht hat;
15.3  Folgen der Kündigung (ordentliche und außerordentliche)
a)     Eine Kündigung begründet für den Kunden keinen Schaden­ersatzanspruch gegen die telequest.
b)     Kündigt der Kunde, bevor die Leistungspflicht der telequest begonnen hat, so ist er zum Ersatz der bereits entstandenen Kosten verpflichtet.
c)     Die telequest darf die zugewiesenen (Service)‌Rufnummern für andere Kunden und Zwecke verwenden. Erworbene Rechte und Pflichten der telequest oder des Kunden werden von der Kündigung dieser Vereinbarung nicht berührt.
d)     Die telequest behält sich das Recht vor, einen Teil der dem Kunden geschuldeten Gelder für künftige Charge-Backs oder zur Begleichung möglicher Rechtskosten und Bußen einzubehalten.
e)     Kündigung einer einzelnen (Service)Rufnummer Einzelne Kündigungen von (Service)Rufnummern sind unter den vertraglichen Vereinbarungen jederzeit möglich. Die frei werdenden (Service)Rufnummern dürfen sofort von der telequest anderweitig genutzt werden.


16    Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen

16.1  Sämtliche Informationen und Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis des Kunden und der telequest stehen, sind von beiden Vertragsteilen vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Vertragspartner sind in diesem Fall auch für das Verhalten ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
16.2  Kundendaten werden von der telequest streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur ausnahmsweise aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund eines behördlichen Auftrages und nur an hierzu autorisierte staatliche Behörden.
16.3  Es wird vereinbart, dass die Inhalte und Konditionen des gegenständlichen Vertrages nicht veröffentlicht bzw. Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.


17    Abtretung

17.1  Eine Abtretung seiner Rechte und Pflichten an Dritte darf der Kunde nur mit Zustimmung der telequest vornehmen.

17.2  Die telequest ist berechtigt, den Vertrag an ein anderes Unternehmen zu übertragen.


18    Änderungen (AGB, Vertrag)

18.1  Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.
18.2  Die telequest ist berechtigt, diese AGB und alle anderen vertraglichen Vereinbarungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden dem Kunden schriftlich (auch per Telefax) mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten (Änderungsstichtag) mitgeteilt. Ergeben sich für den Kunden Nachteile, hat er das Recht, zum Änderungsstichtag der neuen Vereinbarungen zu kündigen. Die Kündigung muss der telequest bis zum Änderungsstichtag zugegangen sein.


19    Gerichtsstand – anwendbares Recht

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz und die Anwendung österreichischen Rechts mit Ausnahme der Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechts vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.


20    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt jene Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck Inhalt dieser AGB geworden wäre.